
§57a Pickerl-Überprüfung
Alle 12 Monate, mit Ausnahme von Neufahrzeugen (hier gilt bei PKW (M1) die 3-2-1 Regelung) steht in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugbegutachtung nach §57a an, damit Ihr Fahrzeug weiterhin zugelassen und sicher im Straßenverkehr unterwegs ist.
In unserer Werkstatt führen wir die Fahrzeugüberprüfung nach aktuellsten Richtlinien, schnell, professionell und transparent durch.
Ihre Vorteile bei Gebhart
Verlässliche Qualität
Unsere geprüften ÖNORM-Ingenieure sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug alle offiziellen Anforderungen erfüllt.
Transparente Kosten
Klare Preisgestaltung ohne versteckte Gebühren – Sie wissen im Vorfeld genau, womit Sie rechnen können.
Klare Prüfberichte
Sie erhalten auf Wunsch einen übersichtlichen Bericht mit allen Prüfpunkten.
Kurze Wartezeiten
Flexible Terminvergabe und effiziente Abläufe sorgen dafür, dass Sie schnell wieder auf der Straße sind.
Unsere Leistungen im Überblick
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Abgasmessung:
Elektronische Analyse zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. -
Bremsenprüfung:
Prüfung von Bremswirkung und Bremsbalance für optimale Sicherheit. -
Licht- und Sichtkontrolle:
Kontrolle von Scheinwerfern, Blinker, Rück- und Bremslicht. -
Fahrwerks- und Lenkungscheck:
Vermessung und Funktionskontrolle von Stoßdämpfern, Federn und Lenkung. -
Dokumentation & Ausstellung:
Sofortige Ausstellung des Prüfberichts und Eintrag in die Prüfkarte.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich die Fahrzeugüberprüfung nach §57a vornehmen lassen?
Als Ausgangsmonat gilt der Monat der ersten Zulassung des Fahrzeugs laut Zulassungsschein. Es ist möglich, bereits einen Monat zuvor die Pickerl-Überprüfung durchführen zu lassen.
Es gilt eine Toleranzfrist von 4 Monaten, um die fällige Fahrzeugbegutachtung nach §57a nachzuholen. Bei leichten Nutzfahrzeugen (N1) bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht kann die Fahrzeugüberprüfung ab 3 Monate vor dem Erstzulassungsmonat durchgeführt werden, darf aber nicht überzogen werden.
Wie lange dauert die Fahrzeugüberprüfung nach §57a?
Die Fahrzeugüberprüfung nach §57a dauert in der Regel 45-60 Minuten.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug durchfällt?
Sie erhalten einen detaillierten Mängelbericht. Kleinere Beanstandungen beheben wir auf Wunsch sofort vor Ort. Für größere Reparaturen vereinbaren wir gemeinsam einen erneuten Prüftermin.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Zulassungs-/Typenschein, die Prüfkarte (falls vorhanden) und einen Lichtbildausweis mit.