Gebhart Autohaus

§57a Pickerl-Überprüfung

Alle 12 Monate, mit Ausnahme von Neufahrzeugen (hier gilt bei PKW (M1) die 3-2-1 Regelung) steht in Österreich die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugbegutachtung nach §57a an, damit Ihr Fahrzeug weiterhin zugelassen und sicher im Straßenverkehr unterwegs ist.

In unserer Werkstatt führen wir die Fahrzeugüberprüfung nach aktuellsten Richtlinien, schnell, professionell und transparent durch.

 

Ihre Vorteile bei Gebhart

Verlässliche Qualität

Unsere geprüften ÖNORM-Ingenieure sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug alle offiziellen Anforderungen erfüllt.

Transparente Kosten

Klare Preisgestaltung ohne versteckte Gebühren – Sie wissen im Vorfeld genau, womit Sie rechnen können.

Klare Prüfberichte

Sie erhalten auf Wunsch einen übersichtlichen Bericht mit allen Prüfpunkten.

Kurze Wartezeiten

Flexible Terminvergabe und effiziente Abläufe sorgen dafür, dass Sie schnell wieder auf der Straße sind.

Unsere Leistungen im Überblick

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich die Fahrzeugüberprüfung nach §57a vornehmen lassen?

Als Ausgangsmonat gilt der Monat der ersten Zulassung des Fahrzeugs laut Zulassungsschein. Es ist möglich, bereits einen Monat zuvor die Pickerl-Überprüfung durchführen zu lassen.

 

Es gilt eine Toleranzfrist von 4 Monaten, um die fällige Fahrzeugbegutachtung nach §57a nachzuholen. Bei leichten Nutzfahrzeugen (N1) bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht kann die Fahrzeugüberprüfung ab 3 Monate vor dem Erstzulassungsmonat durchgeführt werden, darf aber nicht überzogen werden. 

Die Fahrzeugüberprüfung nach §57a dauert in der Regel 45-60 Minuten.

Sie erhalten einen detaillierten Mängelbericht. Kleinere Beanstandungen beheben wir auf Wunsch sofort vor Ort. Für größere Reparaturen vereinbaren wir gemeinsam einen erneuten Prüftermin.

Bitte bringen Sie Ihren Zulassungs-/Typenschein, die Prüfkarte (falls vorhanden) und einen Lichtbildausweis mit.